justiz und ns-verbrechen / nazi crimes on trial

DIE DEUTSCHEN STRAFVERFAHREN WEGEN NS-TÖTUNGSVERBRECHEN

ausgewählte urteile

Lfd.Nr.645 (Ausschnitt)

"die judenfrage kann für die niederlande als gelöst bezeichnet werden"
aus dem urteil gegen den befehlshaber der sipo und des sd in den niederlanden

J. Repressalienaktionen

1. Frühjahr 1941

Bereits am 25.Februar 1941 zeigte die Besatzungsmacht, mit welchem Terror jeder Widerstand unterdrückt werden sollte. Eine Proklamation des Generalkommissars tat dem niederländischen Volk kund, dass die Besatzungsbehörde sich mit Racheakten durchzusetzen gedenke:

"PROKLAMATION
des Generalkommissars für öffentliche Sicherheit, Höherer SS- und Polizeiführer, Brigadeführer Rauter.

Während die bestialische Ermordung eines holländischen Nationalsozialisten im jüdischen Viertel noch in jedermanns Erinnerung ist, wurde nun eine deutsche Patrouille der Sicherheitspolizei in einer Weise angegriffen, die mehr als verbrecherisch ist. Während der Nacht vom Mittwoch, den 19.Februar, auf Donnerstag wurde eine Patrouille der deutschen Sicherheitspolizei, als sie einen jüdischen Saal betrat, in welchem eine geheime Sitzung im jüdischen Emigrantenviertel im Van Woustraat in Amsterdam abgehalten wurde, mit einer ätzenden und giftigen Flüssigkeit bespritzt. Gleichzeitig wurde von den jüdischen Verbrechern auf die deutschen Polizeibeamten geschossen. Infolge des sofortigen Einschreitens der ihnen folgenden Polizeibeamten, wurden einige der Verbrecher festgenommen, während die meisten in der Dunkelheit entkamen. Aus diesem Grunde hat der Generalkommissar für die öffentliche Sicherheit, der Höhere SS- und Polizeiführer, die folgende Straf- und Vergeltungsmassnahme befohlen: 400 Juden im Alter von 20 bis 35 Jahren werden festgenommen und in ein deutsches Konzentrationslager überführt. Der Generalkommissar für die öffentliche Sicherheit, der Höhere SS- und Polizeiführer macht darauf aufmerksam, dass dies eine von den deutschen Besatzungsbehörden angeordnete Vergeltungsmassnahme ist.
Jede Demonstration irgendwelcher Art und ähnliche Vorkommnisse werden als gegen die deutschen Besatzungsbehörden gerichtet betrachtet und werden von den deutschen Sicherheitsstellen sofort unterdrückt und liquidiert."

Die Erregung, die sich der Bevölkerung bemächtigte und die zu einem Generalstreik führte, ist in Notizen Woermanns vom Auswärtigen Amt in Berlin festgehalten.

"Berlin, den 25.Februar 1941
U.St.S. Pol.Nr.148

Gesandter Bene rief heute aus Den Haag an und teilte zur Orientierung folgendes mit:
1) Aus Anlass der Niederschlagung eines SA-Mannes durch jüdische Täter, die nicht ermittelt werden könnten, würden 400 Juden von den Niederlanden nach Deutschland gebracht, die hier "arbeiten" sollten.
2) Die Lage sei in den Niederlanden ausserordentlich gespannt. In Amsterdam sei Generalstreik proklamiert, in Groningen werde gestreikt und in Rotterdam erwarte man einen Streik.
Die Haltung der Bevölkerung sei unfreundlich.

(gez.) Woermann"

"Berlin, den 26.Februar 1941
U.St.S. Pol.Nr.153

Gesandtschaftsrat Mohr rief heute in Abwesenheit des Gesandten Bene aus den Haag an und teilte im Anschluss an dessen gestrige Mitteilung über die Lage in den Niederlanden folgendes mit:
Der Anlass zur Abschiebung der 400 Juden aus Amsterdam nach Deutschland sei nicht nur die Niederschlagung eines niederländischen SA-Mannes, sondern auch die Tatsache, dass eine deutsche Patrouille im Amsterdamer Judenviertel mit Giftstoffen bespritzt worden sei.
Der in Amsterdam ausgebrochene Streik stehe mit der Abschiebung dieser Juden in unmittelbaren Zusammenhang. Er sei ein offenbar von kommunistischer Seite entfachter Sympathiestreik. In Amsterdam sei es nicht zu einem völligen Generalstreik gekommen. Die Gas- und Elektrizitätswerke seien besetzt worden und funktionierten. Dagegen seien die Strassenbahnen stillgelegt, wobei das Publikum zu Gunsten des Streiks eingegriffen habe. Der Streik umfasse auch zahlreiche andere Betriebe, wie Strassenreinigung, Warenhäuser usw. Der Generalkommissar für das Sicherheitswesen habe einen Aufruf an die Bevölkerung erlassen, durch den diese über den Anlass der Abschiebung der Juden aufgeklärt werde. Im übrigen seien strenge Sicherheitsmassnahmen wie Ausgehverbot usw. getroffen worden.
Über die Vorgänge wird in der niederländischen Presse und im Rundfunk nichts gebracht.

(gez.) Woermann "

In den "Meldungen aus den Niederlanden" Nr.35 vom 5.März 1941 wird dazu berichtet.

"I. Allgemeines
.....
Der am 25.2. in Amsterdam ausgebrochene Streik hat die Bevölkerung aller Kreise in Stadt und Land in weitestem Ausmasse beschäftigt und einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Innerhalb kürzester Frist war die Tatsache des Streikausbruchs im ganzen Lande bekannt und gab der Bevölkerung zu den wildesten Gerüchten Anlass. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat dieser Streik in allen deutschfeindlichen Kreisen der Bevölkerung grosse Genugtuung ausgelöst, weil ganz allgemein dieser Streik als eine Äusserung des organisierten Abwehrwillens des niederländischen Volkes gegenüber der deutschen Besatzungsmacht angesehen wird. (Einzelheiten siehe Teil II).
.....

II. Innerpolitisches
.....
Über die Hintergründe des Streiks kann nach dem bisher vorliegenden Material gesagt werden, dass ohne jeden Zweifel die Amsterdamer marxistischen Elemente die technische Durchführung des Streiks organisierten und auch die dazu notwendige illegale Flugblattpropaganda in erheblichem Masse betrieben haben.
Es muss jedoch dahingestellt bleiben, ob die intellektuellen Urheber dieses Streikes nicht doch in jenen Kreisen zu suchen sind, denen der Kampf gegen das deutsche Reich als eine vaterländische Pflicht erscheint und dass sich diese Gruppen nur des marxistischen Elements bedienten, da sie in diesen allein die Gewähr für eine Durchführung der Streikbewegung sahen. Aus dem erfassten Flugblattmaterial ist diese Ansicht zwar nicht beweisbar, die allgemeine Stimmung innerhalb der Bevölkerung, die in dem Streik nicht eine einseitige marxistische Willensäusserung erblickt, sondern ihn als den organisierten Abwehrwillen des niederländischen Volkes ansieht, lässt jedoch diese Schlussfolgerung zu.
Den unmittelbaren Anlass zum Streik ersahen die gegnerischen Elemente darin, dass am 22.2. und 23.2. in der Amsterdamer Judengegend etwa 400 Juden von der deutschen Polizei verhaftet worden waren. Dieser Massnahme lag ein Angriff jüdischer Elemente mittels chemischer Säure auf eine Streife der Sicherheitspolizei zugrunde. Die Täter konnten verhaftet und dem SS-Gericht zur Aburteilung vorgeführt werden. Der Haupttäter wurde zum Tode verurteilt und die Strafe bereits vollstreckt, während die Übrigen zu mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt wurden.
.....
Eine grosse Anzahl Amsterdamer Juden flüchtete während der Berichtswoche in die übrigen Teile des Landes. Dies trug weiterhin zu erheblichem Masse zu Verbreitung aller möglichen Gerüchte über die Amsterdamer Judenaktion bei. Als Sühnemassnahme wurde der Stadt Amsterdam eine Kontribution in Höhe von 15 Millionen Gulden auferlegt. Die Städte Hilversum und Zaandam wurden gleichfalls mit einer Kontribution belegt."

Initiative und Befehl zu dieser Repressalie gingen von Rauter aus. Die 400 festgenommenen jüdischen Männer zwischen 20 und 35 Jahren wurden zunächst nach Buchenwald verbracht. Etwa im Juni 1941 wurden sie, soweit sie noch am Leben waren, nach Mauthausen verlegt. Alsbald danach, etwa im Juli 1941, trafen in rascher Folge Todesmeldungen ein. Den Angehörigen wurde in einer Pappschachtel Asche und eine Todesurkunde zugestellt. Die Unterrichtung der Bevölkerung vom alsbaldigen Tod der Häftlinge war eine beabsichtigte Terrormassnahme. Schon am 28.Mai 1941 berichten die "Meldungen aus den Niederlanden" in Nr.46 von der Predigt des Pfarrers Blansom, der von den nach Buchenwald verbrachten Häftlingen sprach, dass sie dort hinstürben wie die Ratten.

2. Sommer 1941

Eine weitere Repressalienaktion fand im Juni 1941 statt. Hierbei wurden 300 Juden festgenommen. Die Anordnung ging von Rauter aus. Die Sicherheitspolizei hat die Durchführung übernommen. Der unmittelbare Anlass ist ungeklärt. Die Einwilligung des Reichsführers-SS in die Aktion und die Überstellung der 300 Juden nach dem Konzentrationslager Mauthausen wurde Rauter durch FS vom 10.Juni 1941 bekanntgegeben. Bei der sicherheitspolizeilichen Tätigkeit wurde die Eigenschaft des Konzentrationslagers Mauthausen als Stätte der Ermordung der Häftlinge zu Terrorzwecken bewusst in Rechnung gestellt.

"Der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD
für die besetzten niederländischen Gebiete

Den Haag, den 27.August 1941

1.) Fernschreiben:

An den Chef der Sicherheitspolizei und des SD SS-Gruppenführer Heydrich
Berlin

Gruppenführer!

Im Zusammenhang mit dem Ausbruch des sowjet-russisch-deutschen Krieges habe ich, wie bereits berichtet, etwa über 500 kommunistische Funktionäre in Haft setzen lassen. Trotzdem haben die Kommunisten in Amsterdam kräftig weitergearbeitet. Der Arbeit und dem Einsatz meiner dortigen Aussenstelle ist es gelungen, in letzter Zeit einige Bezirksleitungen und Druckschriftenherstellungsgruppen aufzurollen. Die CPN
** entfaltet jedoch immer noch eine beachtliche Aktivität vor allem dadurch, dass sie sich die allgemeine oppositionelle Stimmung zunutze macht und z.B. die Oranjetreuen anlässlich des 31.8. (Geburtstag der Königin) vorzuspannen versucht. Im Einvernehmen mit dem Höheren SS- und Polizeiführer Nordwest, SS-Gruppenführer Rauter, möchte ich zur Abschreckung dieser kommunistischen Kreise den Vorschlag machen, etwa 100 von mir auszuwählende kommunistische Funktionäre aus dem hiesigen Durchgangslager in das KL Buchenwald abzutransportieren. Das Beispiel der Juden hat gezeigt, dass der Abtransport einer grossen Zahl von Niederländern in deutsche Konzentrationslager immer sehr ernüchternd auf die Betriebsamkeit der Reichsfeinde gewirkt hat. Ich bitte ergebenst um Ihre Entscheidung.

Heil Hitler!

Ihr gehorsamst ergebener
gez. Har.

2.) W.V. mir zur Verständigung des Höheren SS-und Polizeiführers.
3.) IV A.
H"
(Handzeichen Har.s)

Die Haft in einem Konzentrationslager in Holland hatte nicht die für erforderlich gehaltene abschreckende Wirkung. Die Folgen einer Verbringung nach Mauthausen aber waren zu diesem Zeitpunkt der Bevölkerung bekannt. Der Eifer, mit dem Rauter Mauthauseneinweisungen vornahm, ergibt sich aus einem Aktenvermerk vom 5.September 1941.

"Der Höhere SS- und Polizeiführer Nordwest
Az.: Nr.4176/41

Den Haag, am 5.Sept.1941

Aktenvermerk für den BdS.

Bei meiner Anwesenheit in Berlin am 3.9.1941 hatte ich eine längere fernmündliche Aussprache mit dem Reichsführer-SS im Führerhauptquartier. Der Reichsführer hat die Genehmigung erteilt, 3000-4000 wenn möglich 18-35jährige Kommunisten und Juden nach Mauthausen abzutransportieren. Der Reichsführer ist grundsätzlich der Auffassung, dass alles das, was sich kommunistisch führend betätigt, nach Mauthausen abzuschieben wäre. Der Kommunismus sei eine solche Weltgefahr, seine Zähigkeit, Beharrlichkeit und Kampfesart stelle sich jetzt erst so recht ins Licht, dass er auch in Holland rücksichtslos ausgemerzt werden müsse. Er erteile die Vollmacht, dass also sämtliche Kommunisten, sofern sie gefährlich sind, und auch das Grossstadtgesindel, das durch hetzerische Tätigkeit hervortritt, sowie Juden, die auf diesem Sektor in Erscheinung treten, mit Transport nach Mauthausen abgeschoben werden.
Ich habe heute dem Reichskommissar darüber Vortrag gehalten. Er ist mit dieser Massnahme einverstanden. Ich bitte, noch mit Gruppenführer Heydrich darüber Fühlung aufzunehmen und dann sofort den Abtransport dieser Kommunisten nach Mauthausen in die Wege zu leiten.

Rauter
SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei"

Am 6.Sept.1941 richtete der BdS Dr. Har. an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD Heydrich ein Fernschreiben, in dem er den Inhalt des Aktenvermerks Rauters mitteilt und dann fortfährt:

"Ich melde dies mit dem Zusatz, dass zurzeit die Gesamtzahl der festgenommenen Kommunisten tausend noch lange nicht erreicht. Von diesen sitzen eine Anzahl in Strafverfahren ein. Ihre weitere Anwesenheit hier ist auch, falls Gerichtsverfahren nicht durchgeführt werden sollen, zur Aufrollung des kommunistischen Parteiapparates erforderlich. In diesem Zusammenhang darf ich auf folgendes hinweisen:
Das Vorgehen der Wehrmachtsdienststellen in Frankreich hat dazu geführt, dass auch hier ein Vorstoss der Wehrmacht erwartet wird, wonach die nach dem 22.6. liegende kommunistische Betätigung als Feindbegünstigung bezeichnet wird und daher unter die Kriegsgerichtsbarkeit fällt. Es ist anzunehmen, dass zu den über diesen Punkt stattfindenden Besprechungen auch ich hinzugezogen werde. Ich bitte deshalb um baldige Weisung, welche Stellung ich einnehmen soll. Ich mache dabei darauf aufmerksam, dass die Zusammenarbeit mit den Kriegsgerichten hier eine ausgezeichnete ist und dass eine Vereinbarung mit dem Wehrmachtsbefehlshaber und seinen Kriegsgerichten bestimmt erzielt werden kann, wonach nur die besonders schweren Fälle kommunistischer Betätigung, in denen ein Todesurteil zu erwarten ist, dorthin abgegeben werden, während in allen leichten Fällen die Sühne in einer Verbringung nach Mauthausen besteht.

Heil Hitler!

Ihr gehorsamst ergebener
gez. Har."

Auf die Feststellung des BdS, man habe bei weitem nicht die erforderliche Zahl Kommunisten festgenommen, die Rauter und Himmler in der in T Bl.48 zitierten Besprechung vom 3.Sept.1941 für eine Überstellung nach Mauthausen besprochen haben, schaffte das RSHA umgehend Rat durch ein Fernschreiben:

"BERLIN NUE Nr.147326 15.9.41 1740 = HU =

AN DEN BDS U.D. SD - SS-STAF. DR. HAR. DEN HAAG =

CHEF DER SICHERHEITSPOLIZEI UND DES SD REGT AN, ZU DEN BEREITS FESTGENOMMENEN KOMMUNISTEN ALLE DIEJENIGEN HOLLÄNDISCHEN JUDEN FESTZUNEHMEN, WELCHE ZU DEN AKTIVISTEN GERECHNET WERDEN MUESSEN! - ALSDANN ÜBERSTELLUNG IN DAS KONZENTRATIONSLAGER MAUTHAUSEN. -
ICH GEBE HIERVON KENNTNIS. =

RSHA - AMT ROEM 4 - MUELLER, SS-BRIF."

3. Herbst 1941

Aus Gründen der Abschreckung und des Terrors wurden demgemäss auch im Herbst Juden festgenommen und in das Konzentrationslager überführt. Die Zahlen stehen nicht fest. Aus einem Lagebericht des Wehrmachtsbefehlshabers in den Niederlanden vom 15.September 1941 geht hervor, dass in der Nacht vom 13. auf 14.September 1941 100 Juden in Enschede verhaftet und in Konzentrationslager verbracht wurden.
Die Vorgänge in den Niederlanden und die Kunde von den rasch folgenden Todesmeldungen aus dem reichsdeutschen Konzentrationslager sind auch in das Ausland gedrungen. Über den Schwedischen Gesandten musste sich auch das Auswärtige Amt in Berlin mit der Sache befassen:

NG 2710

"Der Schwedische Gesandte suchte mich heute auf, um folgendes mitzuteilen:
Im Februar d.J. sind 430 Juden niederländischer Staatsangehörigkeit aus Amsterdam in ein deutsches Konzentrationslager bei Mauthausen verbracht worden. Im Juni d.J. folgten weitere 230 niederländische Juden. Nach Listen, die die deutschen Polizeibehörden in den Niederlanden dem jüdischen Rat in Amsterdam übermittelt haben, sind von diesen Häftlingen bisher mehr als 400 gestorben. Nach den Listen scheint es, dass sich die Todesfälle jeweils an bestimmten Tagen ereignet haben. Die Häftlinge sind fast durchweg jüngere Männer. Die Schwedische Gesandtschaft, die sich als Schutzmachtvertretung für die niederländischen Staatsangehörigen interessieren müsse, habe wiederholt beantragt, einen ihrer Beamten den Besuch dieser Häftlinge zu gestatten. Diesem Antrag ist aber bisher nicht stattgegeben worden. Herr Richert wiederholte den Antrag auf Lagerbesuch und bat gleichzeitig, dass das Auswärtige Amt sich der Angelegenheit annehmen möge.
Ich erinnerte den Schwedischen Gesandten daran, dass diese Juden wegen der Unruhen, die sich in Amsterdam abgespielt haben und bei denen jüdisch-kommunistische Elemente die treibenden Faktoren gewesen sind, festgenommen worden sind und stellte eine weitere Mitteilung in Aussicht.

Hiermit
bei R IV
mit der Bitte um weitere Veranlassung.

Berlin, den 13.Oktober 1941
gez. Dr. Albrecht

Durchdruck:
Büro RAK
.....
.....
U.St.S. Luther
Gg. Pol."

In einem Geheim-Schreiben an das RSHA vom 5.November 1941 weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass die Behandlung solcher Vorstellungen Schwedens schwierig und unliebsam sei.

"Durchdruck zu den Akten
D III 588
NG 3700

den 5.November 1941

Geheim

Das Herantreten des schwedischen Gesandten an das Auswärtige Amt gibt Veranlassung, verschiedene Fragen grundsätzlich zu klären.
Die Vorgeschichte der Intervention des schwedischen Gesandten ist folgende:
Es wurden in diesem Jahre, im Februar und im Juni, im ganzen 660 Juden niederländischer Staatsangehörigkeit in Konzentrationslager nach Deutschland verbracht. Wie dem Jüdischen Rat in Amsterdam mitgeteilt wurde, sind bisher über 400 dieser Häftlinge verstorben. Aus den Listen ergibt sich, dass sich die Todesfälle jeweils an bestimmten Tagen ereignet haben. Bei den Häftlingen handelt es sich fast durchwegs um jüngere Männer.
Die Schwedische Gesandtschaft als Schutzmacht-Vertretung der Niederlande hat sich wiederholt mit dem Ersuchen an das Auswärtige Amt gewandt, die niederländischen Juden in den Lagern besuchen zu dürfen. Diesem Ersuchen wurde nicht stattgegeben.
Schweden tritt nun in einigen Staaten des feindlichen Auslands als Schutzmacht Deutschlands auf. Deshalb war die Behandlung der Angelegenheit insofern schwierig und unliebsam, als nicht kurzerhand unsererseits die Vorstellungen Schwedens zurückgewiesen werden konnten, ohne befürchten zu müssen, dass Schweden in der Vertretung der deutschen Interessen im feindlichen Ausland es seinerseits an nötigem Nachdruck fehlen lassen würde.
Um in Zukunft derartige Zwischenfälle zu vermeiden, ist es notwendig, dass die in den von Deutschland besetzten Gebieten verhafteten Personen nicht in das Reich verbracht werden. Solange die Verhafteten nämlich in den besetzten Gebieten bleiben, unterstehen sie nicht der Schutzmacht-Vertretung der dazu beauftragten Länder. Weiterhin sollte dafür Sorge getragen werden, dass bei der Mitteilung der Todesfälle möglichst nicht der Eindruck entsteht, die Todesfälle ereigneten sich jeweils in bestimmten Tagen.
Grundsätzlich steht das Auswärtige Amt auf demselben Standpunkt wie das Reichssicherheitshauptamt und befürwortet seinerseits die Repressalien-Massnahmen gegen Juden als Urheber der Unruhen. Die Wahrung der deutschen Interessen im feindlichen Ausland macht es aber notwendig, dass die Behandlung dieser Angelegenheiten im oben erwähnten Sinne erfolgt.
Es wird gebeten, diese Fragen zu prüfen und dem Auswärtigen Amt die dortige Stellungnahme mitzuteilen.

Im Auftrag
gez. (unleserlich)
6.11."

Inzwischen hatte die Sicherheitspolizei ihr Ziel jedoch längst erreicht: Die Drohung mit Mauthausen wurde von den Juden als Drohung mit dem Tode verstanden. Damit hatte sich die Sicherheitspolizei ein für die weiteren geplanten Massnahmen gegenüber den Juden entscheidendes Druckmittel verschafft. Von diesem Druckmittel wurde rücksichtslos zur Durchsetzung aller Judenanordnungen Gebrauch gemacht. Es stellte eine der Voraussetzungen dar, unter denen ein ernsthafter Widerstand beim späteren Abtransport nach dem Osten unterdrückt werden konnte.

Fussnoten:

** CPN = Kommunistische Partei der Niederlande

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Inhaltsverzeichnis Lfd.Nr.645

inhaltsverzeichnis