Justiz und NS-Verbrechen
Verfahrensübersichten
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Westdeutsche Verfahren |
Ostdeutsche Verfahren |
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In der Verfahrensbeschreibung wird die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat dargestellt, und zwar so, wie diese aus dem Urteil sowie - soweit vorhanden - aus der Anklageschrift bzw. dem Eröffnungsbeschluss hervorgeht. Ob und ggf. in wieweit diese den Gegenstand des betr. Verfahrens bildende Straftat nach Ansicht des Gerichts dem Angeklagten auch nachgewiesen werden konnte, geht aus dem Urteil hervor.
Durch die Verfahrensbeschreibung wird weder zur Anklage noch zum Urteil Stellung genommen. Es wird lediglich eine Übersicht über den Gegenstand des Verfahrens, die ergangenen Gerichtsentscheidungen und den Ausgang des Verfahrens (Freispruch, Verurteilung usw.) geboten.