Privaten Forschern, die
suchen aber nicht fündig werden, kann individuell mit gezielten Suchhilfen
geholfen werden.
1. Verfahren suchen
a) Suchen nach einem
Verfahren gegen einen bestimmten Angeklagten, das sich auf der
Internetseite nicht finden lässt.
Das kann verschiedene
Gründe haben:
‑ aus
datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen vieler Angeklagten gekürzt,
darunter auch der Name des gesuchten Angeklagten;
‑ in dem Verfahren ist
kein Urteil ergangen - das Verfahren ist von der Staatsanwaltschaft
eingestellt worden, der Angeklagte wurde nach einer gerichtlichen
Voruntersuchung ausser Verfolgung gesetzt oder es ist aus anderen Gründen
zwar zu einem Ermittlungsverfahren, nicht aber zu einer Hauptverhandlung
gekommen (nur Verfahren, in denen ein Urteil ergangen ist, werden auf der
Internetseite erwähnt);
‑ es betrifft ein
Verfahren, dass sich nicht mit einem NS‑Verbrechen befasst, das den Tod
eines Menschen verursacht hat (nur Verfahren wegen NS‑Verbrechen mit
Todesfolge werden auf der Internetseite vermerkt).
b) Suchen nach
einer bestimmten Gruppe von Verfahren, z.B.
‑ alle westdeutschen
Verfahren aus der Zeit vor 1960, die sich mit der Judenvernichtung durch
Angehörige der deutschen Wehrmacht befassen
oder
‑ alle Verfahren, in denen weibliche Angeklagte wegen ihrer Teilnahme an der
sog. Euthanasie freigesprochen worden sind
oder
‑ alle zwischen 1945 und 1952 in der ehemaligen französischen Besatzungszone
durchgeführten Verfahren, die sich mit einem bestimmten Tatbestand (z.B.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit) befassen, usw.
In vielen solchen
Fällen kann die Zentrale Amsterdamer Verfahrensdatei (ZAV) helfen: sie
enthält nicht nur ‑ und zwar ungekürzt ‑ die Namen der Angeklagten, deren
Verfahren mit einem Urteil abgeschlossen wurden, sondern auch eine grosse
Zahl von (meistens von der Staatsanwaltschaft eingestellten) Verfahren, die
ohne Urteil geendet sind. Ausserdem enthält die ZAV mehrere Suchkriterien,
die auf der Internetseite nicht berücksichtigt worden sind. Alle diese
Kriterien können (anders als auf der Internetseite) bei einer Suche
kombiniert (oder ausgeschlossen) werden.
2. In Urteilen suchen
Die in der west‑ und
ostdeutschen Urteilssammlung veröffentlichten Urteile belaufen sich
inzwischen auf rund 40.000 Seiten. Ausserdem sind dort die Namen der
Verfahrensbeteiligten aus datenschutzrechtlichen Gründen meistens
anonymisiert worden. Beides erschwert die Benutzung dieser Urteile.
Hier bietet die
Zentrale Amsterdamer Urteilsdatei (ZAU) Abhilfe. In der ZAU sind die wegen
NS‑Tötungsverbrechen ergangenen Urteile ‑ und zwar auch die (noch) nicht
veröffentlichten Entscheidungen ‑ in nicht‑anonymisierter Form enthalten;
sie können in full text retrieval, also auf jedes dort verwendete
Wort, abgesucht werden. So kann auf Personen, tatsächliche und
Rechtsbegriffe aller Art, geografische Namen, Dienststellen, Einheiten usw.
gesucht werden. Dabei können auch mehrere Wörter kombiniert (oder
ausgeschlossen) werden.
Wer z.B. wissen möchte
- welche Feststellungen
die Urteile zur Rolle des Staatssekretärs im AA Ernst v. Weizsäcker bei der
Judenverfolgung enthalten,
- wie die
Wahrnehmungsfähigkeit von Tatzeugen grausiger Tötungsverbrechen beurteilt
wird
- wie die
Rechtsprechung des Volksgerichtshofes durch die Jahre hindurch von den
westdeutschen Gerichten bewertet worden ist
wird mit Hilfe der ZAU
fündig.
3. Suchen im Pressearchiv
Die
Redaktion hat die in der deutschen Tagespresse seit 1963 veröffentlichten
Meldungen, Berichte und Kommentare zur Verfolgung von NS-Verbrechen
allgemein sowie zu den einzelnen NS-Verfahren gesammelt. Sie enthalten eine
Fülle von Informationen über Erfolge und Misserfolge bei der Ahndung, über
gesetzgeberische Massnahmen und Rechtsprechung sowie über Ermittlungen und
den Verlauf der Hauptverhandlung einzelner Verfahren.
Beantragung der
Forschungshilfe
Aus
datenschutzrechtlichen Gründen (aber auch weil das Format der Dateien nicht
internet-tauglich ist) können Interessenten nicht selbst in der Verfahrens‑
oder Urteilsdatei suchen. Damit kann aber ‑ gegen eine bescheidene Gebühr ‑
die von der Redaktion beauftragte Gesellschaft
ex post facto productions
betraut werden (E-Mail:
junsv@expostfacto.nl)
Ebenso kann sie mit Nachforschungen im Pressearchiv
beauftragt werden.
Dieser Service ist für
Wissenschaftler, Journalisten und andere Privatpersonen bestimmt. Ein
Anspruch darauf besteht nicht, aber Ex Post Facto ist bestrebt, im
Rahmen ihrer Möglichkeiten zu helfen.
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